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   SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16 ER   

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SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16 ER (https://dejure.org/2017,31602)
SG Detmold, Entscheidung vom 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16 ER (https://dejure.org/2017,31602)
SG Detmold, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - S 24 KR 1088/16 ER (https://dejure.org/2017,31602)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 4 KR 2877/11

    Krankenversicherung - Übertragbarkeit eines gem § 109 SGB 5 geschlossenen

    Auszug aus SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16
    Der vorliegende Antrag ist jedoch wegen des Grundsatzes der Subsidiarität des Feststel-lungsantrags analog § 55 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht statthaft (vgl. dazu auch Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg Beschluss vom 24.10.2011 - L 4 KR 2877/11 ER-B -, juris).

    Mit diesen Kriterien sind die Zuverlässigkeit des Krankenhausbetreibers sowie das Preis-Leistungsverhältnis angesprochen (vgl. dazu LSG Ba-den-Württemberg Beschluss vom 24.10.2011 - L 4 KR 2877/11 ER-B -, juris).

    Dies aber spricht aus Sicht des Gerichts nicht für, sondern gegen die Übertragung eines Versorgungsvertrags auf einen neuen Träger ohne Einhaltung der Vorgaben des § 109 SGB V. Die Übertragung eines bestehenden Vertrages kann den Ausschluss konkurrierender Bewerber bedeuten, ohne dass diesen der ihnen aus § 109 SGB V erwachsende Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung zu Gute käme (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 24.10.2011 - L 4 KR 2877/11 ER-B -, juris).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits entschieden, dass eine Übertragung eines Versorgungsvertrages von einer GbR auf eine GmbH nicht zulässig sei (B 3 P 3/08 R).

    In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass das BSG bereits entschieden hat, dass ein neuer Versorgungsvertrag zu schließen ist, wenn die Trägerschaft von einer GbR auf eine GmbH übergeht, selbst wenn die Gesellschafter identisch sind (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R -, juris).

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16
    Nur wenn es einen einzigen Bewerber für den Abschluss eines Versorgungsvertrags gibt und dieser die Voraussetzungen des § 109 Abs. 3 SGB V erfüllt, hat er auch einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Vertragsabschluss (vgl. BSG Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R -, juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16
    Soweit die endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht, müssen die Gerichte die Rechtslage abschließend prüfen und den Sachverhalt vollständig aufklären bzw. - wenn dies nicht möglich ist - auf der Grundlage einer Folgenabwägung ent-scheiden (Bundesverfassungsgericht [BVerfG] Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus SG Detmold, 17.01.2017 - S 24 KR 1088/16
    Das BVerfG hat im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Neubewerbers in den Landeskrankenhausplan entschieden, dass die Ablehnung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Landeskrankenhausplan einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und folglich auch bei Neubewerbung eines Krankenhauses stets eine Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit auch im Vergleich mit schon etablierten Krankenhäusern zu erfolgen hat; ansonsten könne jeder Neuzugang mit dem Hinweis auf bestehende Kapazitäten verhindert werden (vgl. BVerfG Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, juris).
  • OLG Celle, 26.10.2017 - 2 W 250/17
    Insoweit kann nur eine "faktische Verschmelzung" nach dem Anwachsungsprinzip ( § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB ) erfolgen (Drygala in: Lutter, Umwandlungsgesetz, 5. Aufl. 2014, § 3 UmwG, Rn. 7 ) oder aber den Beitritt einer GmbH zur bisherigen GbR als neuer Gesellschafterin und Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie Anmeldung zum Handelsregister und konstitutiv wirkender Eintragung (siehe SG Detmold, Beschluss vom 17. Januar 2017, Az.: S 24 KR 1088/16 ER , zitiert nach juris Rn. 43).
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